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Was ist ein Stimmtest und ein phoniatrisches Gutachten?


Das wichtigste Werkzeug der Logopäde:innen ist ihre Stimme, schließlich müssen sie den ganzen Tag sprechen und den Patient:innen ein gutes Vorbild sein. Bevor du die Ausbildung antreten kannst, wird deine Stimme in einem Stimmtest und einem phoniatrischen Gutachten überprüft. Wir erklären dir, was diese beiden Begriffe bedeuten und wo du sie durchführen kannst.

Was bezweckt der Stimmtest?

Wenn du die Voraussetzungen für die Logopädie-Ausbildung von schulischer und charakterlicher Seite her erfüllst, wartet nach deiner Bewerbung die erste Aufgabe auf dich: der Stimmtest. Diesen führst du mit unseren Fachkräften der Berufsfachschule für Logopädie durch. Normalerweise geschieht das persönlich von Angesicht zu Angesicht, coronabedingt geht es aber auch via Telefon und Online-Video. Bei diesem Stimmtest wollen unsere Fachkräfte dein Rhythmusgefühl sowie Stimmumfang kennenlernen und herausfinden, ob du deine Stimme gezielt einsetzen kannst.

Wie läuft der Stimmtest ab?

Beim Stimmtest werden deine normale Stimme, Arbeitsstimme und Singstimme überprüft. Dafür musst du uns ganz locker etwas erzählen, einen Text vorlesen, laut rufen und ein Lied vorsingen. Keine Angst, wir suchen dabei nicht den nächsten Superstar, sondern wollen nur dein Stimmvolumen erkennen. Das sollte dir nicht unangenehm sein, schließlich wirst du in deinem späteren Arbeitsleben solche Methoden auch mit deinen Patient:innen durchführen. Ergeben sich aus Sicht unserer Fachkräfte keine Bedenken, kannst du dich im nächsten Schritt um das phoniatrische Gutachten kümmern.

Eine Frau singt ein Lied.
Ein Lied vorsingen, gehört zum Stimmtest dazu, damit Aussprache, Stimmvolumen und -belastbarkeit überprüft werden können. Foto: Uschi Dugulin/ Pixabay

Woher bekommt man ein phoniatrisches Gutachten?

Im Gegensatz zum Stimmtest erstellen unsere Fachkräfte kein phoniatrisches Gutachten. Dieses erhältst du in phoniatrischen Abteilungen von HNO-Kliniken oder in Privatpraxen von Fachärzt:innen. Phoniatrie ist griechisch und bedeutet „Stimmheilkunde“. Phoniater:innen behandeln also Sprach-, Stimm- und Hörstörungen. Das phoniatrische Gutachten kannst du in phoniatrischen Abteilungen von HNO-Kliniken oder in Privatpraxen von Fachärzt:innen durchführen lassen. Die Kosten hierfür musst du selber tragen, sie bewegen sich in Sachsen in der Regel zwischen 80 und 150 Euro.

Was passiert bei einem phoniatrischen Gutachten?

Beim phoniatrischen Gutachten wird zum einen eine indirekte Laryngoskopie durchgeführt, also eine Kehlkopfspiegelung. Dabei wird entweder mit einem Spiegel und Endoskop oder einem Stroboskop (Lichtstab) im Mund- und Rachenbereich ein Befund zu den Stimmlippen erhoben. Ein:e Phoniater:in erkennt dadurch, ob die Stimmlippen gerötet sind, Knötchen oder andere Verwachsungen vorliegen und ob die Stimmlippen bei der Stimm- und Lautbildung gut schließen. Bei Bedarf werden noch weitere Untersuchungen zur Stimmüberprüfung durchgeführt.

Eine Ärztin führt mit ihrer Patientin ein Gespräch.
Das phoniatrische Gutachten beinhaltet verschiedene Untersuchungen der Stimmbildungsorgane und wird von Phoniater:innen oder speziellen HNO-Ärzt:innen durchgeführt. Foto: prostooleh/ freepik

Nicht nur der Einsatz der Stimme, sondern auch die Funktionstüchtigkeit des Gehörs spielen im späteren Berufsleben der Logopäde:innen eine wichtige Rolle. Beim phoniatrischen Gutachten wird deshalb oft auch ein Hörtest durchgeführt, bei dem verschiedene Töne in unterschiedlichen Frequenzen und Lautstärken über Kopfhörer vorgespielt werden. Durch Tastendruck signalisierst du, dass du einen Ton gehört hast und am Ende wird ausgewertet, wie viele und welche Töne du wahrgenommen hast.

So unterscheiden sich Stimmtest und phoniatrisches Gutachten

Den Stimmtest führst du nach Eingang deiner Bewerbungsunterlagen mit unseren Fachkräften der Berufsfachschule für Logopädie persönlich durch. Dabei werden erste Einschätzungen über die Qualität und Einsatzbereitschaft deiner Stimme gegeben. Sollten bei diesem kostenfreien Test keine Einwände unserer Fachkräfte vorliegen, musst du dich im nächsten Schritt um das phoniatrische Gutachten kümmern. Ein phoniatrisches Gutachten erhältst du kostenpflichtig bei einem:r Phoniater:in oder spezialisierten HNO-Arzt bzw. Ärztin, der bzw. die unter anderem eine Kehlkopf- und Stimmlippenuntersuchung sowie einen Hörtest durchführen. Mit dem Stimmtest, einem Attest über die gesundheitliche Eignung sowie dem phoniatrischen Gutachten kannst du dann unsere Logopädie-Ausbildung antreten.

Du erfüllst bereits die ersten Voraussetzungen und möchtest dich für unsere Logopädie-Ausbildung bewerben? Dann kannst du uns deine Online-Bewerbung hier zusenden.


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