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Teilnahmebedingungen

Stand: 01.01.2019

§ 1 – Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen
  1. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin (im Folgenden Teilnehmer) und den Bildungsunternehmen DPFA-Weiterbildung GmbH bzw. DPFA-Schulen gemeinnützige GmbH (im Folgenden Veranstalter) im Rahmen des Fort- und Weiterbildungsprogramms der DPFA Akademiegruppe.
  2. Die verschiedenen Formen von Veranstaltungen in der Fort- und Weiterbildung, bspw. Seminare, Kurse, Lehrgänge, Workshops sowie Vortragsreihen werden als Seminare beim Veranstalter definiert.
§ 2 – Anmeldung / Reservierung
  1. Die Anmeldung zu den Seminaren kann online über das Anmeldeformular auf der Homepage des Veranstalters, per Telefax, per Email sowie telefonisch oder persönlich vor Ort bis zu einen Tag vor Seminarbeginn erfolgen.
  2. Jeder Teilnehmer erhält nach Anmeldung eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters.
  3. Vertragspartner des Veranstalters ist der angemeldete Teilnehmer.
  4. An Stelle des angemeldeten Teilnehmers kann jederzeit ein/eine Vertreter/-in benannt werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Der ursprüngliche Teilnehmer bleibt Vertragspartner.
§ 3 – Seminargebühren
  1. Die Seminargebühr wird 2 Wochen vor Beginn des Seminars in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig. Eine individuelle Vereinbarung für Ratenzahlung ist nach Antragstellung beim Veranstalter möglich.
    Bei Anmeldungen unter 2 Wochen vor Seminarbeginn wird die Rechnung sofort gestellt und ist ebenso sofort, jedoch spätestens am ersten Tag des Seminars fällig.
    Gebühren sind an die, auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen bzw. einzuzahlen. 
  2. Die Seminargebühr beinhaltet die Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie die Bereitstellung notwendiger Seminarunterlagen.
  3. Bei Vorlage eines gültigen Nachweises über bereits absolvierte Aus- und Weiterbildungen des Veranstalters (hier: „DPFA-Pass“), wird ein Rabatt gemäß dem Bonusprogramms des Veranstalters gewährt. Der Rabatt wird bei Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei einer individuellen Vereinbarung über eine Ratenzahlung wird der Rabatt mit der letzten Rate verrechnet. Von der Rabattregelung ausgeschlossen sind Seminare, welche bereits durch Dritte bezuschusst bzw. gefördert werden.
  4. Bei Anmeldungen über Verbände/ Institutionen (bspw. Arbeitsagentur/Jobcenter) gilt die gesonderte Gebührenregelung, welche mit dem Verband/ der Institution getroffen wurde oder gesetzlich vorgegeben ist (bspw. Übernahme der Lehrgangskosten gemäß § 81 ff. SGB III).
§ 4 – Rücktritt / Umbuchung / Abbruch
  1. Der Rücktritt des Teilnehmers vom angemeldeten Seminar bedarf der Schriftform. Der schriftliche Rücktritt ist zu richten an die in der schriftlichen Bestätigung genannte Adresse.
  2. Der Rücktritt ist kostenfrei bis zu 2 Wochen vor Beginn des Seminars möglich.
  3. Bei einem Rücktritt von unter 2 Wochen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr fällig bzw. einbehalten.
  4. Bis 1 Woche vor Beginn des Seminars kann dieses kostenlos auf ein anderes Seminar umgebucht werden.
  5. Bei Rücktritt von einem Kurzzeitseminar bis zu einer Veranstaltungsdauer von 30 Unterrichtseinheiten wird die Rücktrittsgebühr wie folgt erhoben:
    • bis 1 Woche vor Beginn des Seminars in Höhe von 20,00 €
    • bei späterem Rücktritt in Höhe von 50 % der Seminargebühr.
  6. Bei vorzeitigem Abbruch des Seminars durch den Teilnehmer wird die volle Seminargebühr fällig bzw. einbehalten. Bei außergewöhnlichen Gründen sowie in Extremfällen, welche zum vorzeitigen Abbruch durch den Teilnehmer führen, kann mit dem Veranstalter eine individuelle Härteregelung getroffen werden.
  7. Teilnehmer, welche über Verbände/ Institutionen (bspw. Arbeitsagentur/Jobcenter) an den Seminaren teilnehmen, unterliegen gesonderter Rücktritts- und Abbruchsregelungen.
§ 5 – Voraussetzung für die Durchführung der Weiterbildungen
  1. Bei nichtkostendeckender Anmeldezahl behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung bis zu 3 Tage vorher abzusagen oder zu verschieben. Für den Fall der Absage werden bereits bezahlte Gebühren zurück erstattet.
  2. Bei Gründen die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, bspw. bei höherer Gewalt, ist eine Absage durch den Veranstalter jederzeit möglich.
  3. Die Teilnehmer werden unverzüglich über die Verlegung bzw. die Absage des Seminars informiert.
  4. Weitergehende Rückerstattungsansprüche auf Grund des Ausfalls von Seminaren sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder groben Verschulden des Veranstalters.
§ 6 – Anreise / Unterkunft

Sofern im jeweiligen Fort- und Weiterbildungsangebot nichts anderes bestimmt ist, erfolgen die Anreise zum Seminar und Unterkunft auf eigene Organisation und Rechnung des Teilnehmers.

§ 7 – Haftung

Der Veranstalter schließt Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen.

§ 8 – Datenschutz / Urheberrecht
  1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter strenger Beachtung des Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Personenbezogene Daten des Teilnehmers werden im Rahmen der Vertragsanbahnung sowie zum Zwecke der Vorbereitung, Erfüllung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses erhoben.
  3. Mit der Anmeldung zum Seminar willigt der Teilnehmer in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten hinsichtlich der o.g. Zwecke sowie eigener Werbezwecke des Veranstalters ein.
  4. Mit der Anmeldung zum Seminar willigt der Teilnehmer ein, dass der beauftragte Postdiensteanbieter dem Veranstalter die zutreffende aktuelle Anschrift des Teilnehmers mitteilt (§3 Abs. 3 Postdienste-Datenschutzverordnung), sofern eine Postsendung nicht unter der vom Teilnehmer genannten Anschrift ausgeliefert werden konnte.
  5. Der Teilnehmer ist gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, um eine Auskunftserteilung zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen und in einem gemäß Art. 20 DSGVO definiertem Format zu erhalten. Der Teilnehmer kann gemäß Art 16, 17, 18 DSGVO jederzeit die Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verlangen. Der Teilnehmer kann darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen, gemäß Art. 21 DSGVO, von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Teilnehmer kann den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Veranstalter übermitteln.
  6. Die zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachdruck, Übersetzungen oder sonstige Bearbeitung, auch soweit dies nur Teile der Unterlagen betrifft, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
§ 9 – Erfüllungsort / Gerichtsstand
  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt auch, sofern der Teilnehmer seinen Wohnsitz im Ausland hat.
  2. Erfüllungsort ist der Ort der Seminarveranstaltung.
  3. Gerichtsstand ist der Firmensitz des Veranstalters in Zwickau.
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