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Schulgeldbefreiung für Erzieherausbildung


Der Freistaat Sachsen unterstützt mit einer Verordnung die Schulgeldfreiheit an Fachschulen für Sozialwesen in freier Trägerschaft.

Für die Erzieherschüler der DPFA bedeutet dies, dass bereits bezahltes Schulgeld bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 von der DPFA zurückerstattet und bereits ab dem 1. Februar auch nicht mehr erhoben wird.

Beschlossen wurde die Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Zuweisungen an freie Träger von Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik durch den Landtag am 16. Dezember 2020. Die geänderte Regelung tritt rückwirkend zum 1. August 2020 und somit bereits für das Schuljahr 2020/21 in Kraft.

Auf die DPFA Akademiegruppe trifft als Ausbilder von Erzieherinnen und Erziehern in Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau diese Regelung zu. Dementsprechend werden alle nötigen Maßnahmen zeitnah und fristgerecht umgesetzt, um den Fachschülerinnen und Fachschülern an den vier Standorten die Schulgeldfreiheit zu ermöglichen.


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